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Radfahren, wo es erlaubt ist

Wir sind uns einig, dass die Situation für die Radfahrer*innen nicht optimal ist. In den Dörfern gibt es schlecht ausgebaute Wege und die Überlandstrecken sind zum Teil in einem desolaten Zustand und eigentlich zu schmal, wenn sich zwei Räder begegnen.

 

Schnell tun sich Grenzen auf, wenn man über Verbesserungen nachdenkt. Meist stoßen wir an Hürden der Katagorie "nicht bezahlbar", "nicht erlaubt" oder "der Landkreis ist zuständig". Besondern im letzten Fall ist es quasi aussichtslos, die Lage für die Radfahrer*innen zu verbessern.

 

Weniger als es erlaubt ist, wird die Straße von Radfahrern genutzt. Dabei sind Straßen meist zum Radfahren in einem prächtigen Zustand. Unser Anliegen ist es nun, wenigstens das erlaubte Radfahren den Autofahrenden deutlich zu machen. Wir vermuten aus eigener Wahrnehmung – denn auch wir sind mit dem Auto unterwegs – dass den Autofahrenden und vielleicht auch den Radfahrenden gar nicht bewusst ist, dass zumindest innerhalb von  Orten das Fahren mit dem Rad auf der Strasse meist zulässig  ist.

 

Unvermeidlich ist dazu ein zugegeben etwas trockener Exkurs in die Fahrschule:

 

In Ortschaften finden wir oft die Beschilderung wie auf Bild 1.  Es besagt, dass hier ein reiner Fußweg verlegt ist und die Radfahrer die Straße befahren dürfen. Durch das weiße Zusatzschild wird das Radfahren auf dem Fußweg zusätzlich erlaubt, ist aber nicht vorgeschrieben. Hier teilen sich, jedenfalls in der Theorie, Autos und Fahrräder die Straße.  

 

Das Schild in Bild 2 kennzeichnet einen Rad- und Fußweg. Hier sind die Radfahrer*innen gehalten, nicht auf der Straße zu fahren. Die Straße  ist für Autos reserviert. Das ist eine  typische Beschilderung für Straßen außerhalb von Ortschaften.