GRÜNE  LISTE  in der  SAMTGEMEINDE  THEDINGHAUSEN

Satzung

Präambel

In der "GRÜNEN LISTE in der SAMTGEMEINDE THEDINGHAUSEN" (nachfolgend GRÜNE LISTE genannt) haben sich Wählerinnen und Wähler zusammengeschlossen, die im Gebiet der Samtgemeinde Thedinghausen und ihrer Mitgliedsgemeinden kommunalpolitisch aktiv sein wollen.

 

§ 1

Die GRÜNE LISTE versteht sich als parteiunabhängige WählerInnenvereinigung, die sich an den Grundsätzen "basisdemokratisch, ökologisch, sozial und gewaltfrei" orientiert. Nichtmitglieder sowie Mitglieder politischer Parteien können auf Wahlvorschlägen der GRÜNEN LISTE kandidieren, soweit sie sich mit den vorgenannten Grundsätzen identifizieren. 

 

§ 2

Mitglied der GRÜNEN LISTE kann werden, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung begründet. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 5,00 im Monat.  Für SchülerInnen, StudentInnen, Auszubildende, Wehr- und Zivil-dienstleistende sowie für Erwerbslose gilt ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag von € 2,50 im Monat. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann nur von einer Mitgliederversammlung, zu der unter Angabe dieses Tagesordnungspunktes schriftlich oder per e-Mail eingeladen wurde, mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

 

§ 3

Die GRÜNE LISTE führt regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, ordentliche Mitgliederversammlungen durch, zu denen schriftlich oder per e-Mail eingeladen wird. Darüber hinaus finden nach Bedarf – in der Regel monatlich – weitere Mitgliederversammlungen statt. Alle Mitgliederversammlungen sind in der Regel öffentlich. Zu den Versammlungen wird schriftlich oder per e-Mail mit einer Frist von einer Woche eingeladen. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 40 % der Mitglieder anwesend sind. Kommt eine Beschlussfähigkeit nicht zustande, so ist die nächste Mitgliederversammlung, zu der schriftlich oder per e-Mail fristgerecht mit den selben Tagesordnungspunkten eingeladen wurde, zu diesen Punkten auf jeden Fall beschlussfähig. In der Ladung ist auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.

 

§ 4

Die Mitgliederversammlung wählt in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit eine(n) Vorsitzende(n), eine(n) Stellvertretende(n) Vorsitzende(n), eine(n) Schriftführer(in), eine(n) Kassenwart(in) und eine(n) Stellvertretende(n) Kassenwart(in). Diese bilden den Vorstand und haben jährlich Rechenschaft abzulegen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, Wiederwahl ist zulässig. Buchführung und Rechnungslegung erfolgen nach den Vorschriften des Parteienfinanzierungsgesetzes. Ausgaben über € 250 bedürfen eines Mehrheitsbeschlusses der Mitgliederversammlung. Die geplante Ausgabe muss als Tagesordnungspunkt in der Einladung aufgeführt sein.

 

§ 5

Die Mitgliederversammlung wählt mit einfacher Mehrheit zwei KassenprüferInnen. Diese haben eine Amtszeit von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Bei der ersten Wahl kann die Amtsperiode einer/eines der beiden KassenprüferInnen auf ein Jahr begrenzt werden, um eine kontinuierliche qualifizierte Kassenprüfung zu gewährleisten, d.h. in den Folgejahren ist jeweils ein(e) KassenprüferIn neu zu bestellen.

 

§ 6

Die Aufstellung von KandidatInnen für die Kommunalwahlen erfolgt in geheimer Wahl und gemäß den Vorschriften des Parteiengesetzes.

 

§ 7

Satzungsänderungen können von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Die beantragte Änderung ist als Tagesordnungspunkt in der Einladung zur Mitgliederversammlung aufzuführen.

 

Thedinghausen, den 21.12.2000

 

(zuletzt geändert durch Beschluss vom 26.02.2018)